Mindestsatzunterschreitung wirksam?
Rechtsanwalt Joachim Ködderitzsch
Darum gehts: Ein gewerblicher deutscher Auftraggeber beauftragt im Subunternehmerverhältnis im Jahre 2005 eine bulgarische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Niederlassung in der BRD unterhält, mit Tragwerksplanungsleistungen für ein in der BRD gelegenes Projekt. Als Honorar werden € 35.000,00 pauschal vereinbart. Die Parteien stehen in ständiger Geschäftsbeziehung. Im Jahre 2007 stellt die AN nach vorheriger Ankündigung, ihre Leistung nach der HOAI abzurechnen, eine Schlussrechnung über noch € 52.140,97 unter Berücksichtigung einer Zahlung von € 27.108,16. |