Gemeinschaftseigentum Heizzentrale
Rechtsanwältin Stefanie Hering
Darum gehts: Die Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft mit 36 Wohnungen beschlossen im Jahre 2007, die alte Heizungsanlage inkl. Steigleitungen zu erneuern. Im Jahre 2008 wurde im Rahmen eines weiteren Beschlusses eine Erhöhung der Instandhaltungsrücklage beschlossen. Im Jahre 2009 wurde beschlossen, dass die Erneuerung nunmehr durchgeführt und eine Sonderumlage von € 110.000,00 „für das Gemeinschaftseigentum“ aufzubringen wäre. Ein Wohnungseigentümer hat die Beschlüsse des Jahres 2009 angefochten. |