Schäden durch Kanalarbeiten
Rechtsanwalt Hermann Röder
Darum gehts: Eine Gemeinde beauftragt einen Bauunternehmer mit Kanalbauarbeiten in der Straße. Der Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks bemerkt nach Arbeitsbeginn starke Setzungen des Hauses und des Gehsteigs. Die Beweiserhebung im Prozess ergibt, dass geplante Bauteile (Querriegel), die eine Drainagewirkung der Kanalbaumaßnahme auf Anliegergrundstücke und damit Setzungen benachbarter Gebäude verhindern sollten, nicht bzw. nur unzureichend hergestellt wurden. |