Dienstag, 7. September 2010 Schriftgröße Schriftgröße: Normal Schriftgröße: Grö�er
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DB AG diktiert der Bauwirtschaft unwirksame Skontoregelungen  
Rechtswanwalt Jarl-Hendrik Kues
Rechtswanwalt Jarl-Hendrik Kues

Darum gehts: Die DB AG besitzt als Auftraggeberin für auf den Bahnbau spezialisierte Unternehmen eine besondere Marktstellung. Die Vertragsbedingungen der DB AG verdienen deshalb besondere Beachtung. Dieses gilt erst recht, wenn die DB AG Vertragsbedingungen ändert oder neu einführt. Ein konkreter Anlass ist die von der DB AG kürzlich eingeführte Änderung in den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ (ZVB-DB).
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Fehlen der bauaufsichtlichen Zulassung 
Rechtsanwalt Dr. Rainer Noch
Rechtsanwalt Dr. Rainer Noch

Darum gehts: Für den Neubau einer Ortsumgehung schrieb die Vergabestelle (VSt.) EU-weit im Offenen Verfahren Maßnahmen zur Baugrundverbesserung, Erd-, Brücken- und Straßenbauarbeiten aus. Nebenangebote waren zugelassen. In der EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe verlangte die VSt., dass die Bieter bei nicht ummantelten und nicht abgebundenen festen säulenförmigen Dammgründungselementen eine gültige bauaufsichtliche Zulassung mit dem Angebot vorzulegen hatten.
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Recht auf Urkundeneinsicht statt Baubuch 
Rechtsanwältin Dr. Anke Leineweber
Rechtsanwältin Dr. Anke Leineweber

Darum gehts: Durch das GSB wurde der Empfänger von Baugeld verpflichtet, das Baugeld nur zur Befriedigung solcher Personen oder Firmen zu verwenden, die an der Herstellung des Bauobjekts beteiligt sind. Sicherungsinstrument war das Baubuch, zu dessen Führung jeder verpflichtet war, der für einen Neubau oder Umbau Baugelder verwendete, d.h. solche Geldmittel, die im Grundbuch des Bauherrn durch Grundschuld abgesichert sind.
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Trotz FoSiG kein Anspruch auf Sicherheit 
rechtsanwalt hutter
Rechtsanwalt Carl Elmar Hutter

Darum gehts: Ein Auftragnehmer ist mit der Erbringung von Rodungsarbeiten beauftragt, die für die Bebauung des Grundstückes notwendig sind. Zur Sicherung der Vergütung vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer, dass eine selbstschuldnerische Bürgschaft gestellt wird. Nach Kündigung des Vertrages und strittiger Vergütung klagt der Auftragnehmer nun gegen die Bank auf Zahlung der Bürgschaft.
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Amerikanische Discovery  
Dr. Wolfgang Hering rechtsanwals
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hering

Darum gehts: Das deutsche und das US-amerikanische Recht sind nicht nur in materiell-rechtlicher Hinsicht grundverschieden, sondern auch prozessrechtlich. Nach deutschem Recht gibt es eine klare Verteilung der Beweislast: Die Partei, die für sie günstige Rechtsfolgen aus einem bestrittenen Tatsachenvortrag geltend machen will, ist gehalten, die erforderlichen Beweise, also z.B. Urkunden, dem Gericht vorzulegen. Wer über die erforderlichen Beweise nicht verfügt, läuft Gefahr, den Prozess zu verlieren.
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Berechnungsbasis des Kostenzuschusses 
Rechtsanwältin Annette Frobenius
Rechtsanwältin Annette Frobenius

Darum gehts: Ein ausführendes Unternehmen (AN) schließt mit einem Grundstückseigentümer (AG) 2001 einen Vertrag über die Verlegung einer Pumpendruckleitung. Diese wird, vertragswidrig, teilweise auf dem Nachbargrundstück verlegt, was einen Mangel darstellt. Der AN wird zur Mangelbeseitigung durch Neuverlegung der Leitung, ohne Beeinträchtigung des Fremdgrundstücks, verurteilt. Der AG haftet hierbei mit 25 Prozent.
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Eignungsprüfung bei Beschränkter Ausschreibung 
Rechtsanwältin Gritt Diercks-Oppler
Rechtsanwältin Gritt Diercks-Oppler

Darum gehts: Gemäß § 3 Abs. 3 VOB/A hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, Leistungen im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Neben den Tatbeständen, die eine beschränkte Ausschreibung bereits nach der VOB/A 2006 gestattet haben, wurden in der VOB/A 2009 Wertgrenzen aufgenommen, die dem Auftraggeber die Beschränkte Ausschreibung gestatten.
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Elektrizitätsleitung auf privatem Grund 
Rechtsanwalt Böck
Rechtsanwalt Dr. Manfred Böck

Darum gehts: Ein Elektrizitätsversorgungs- unternehmen (EV) hat im Jahr 2003 am Rande eines Privatgrundstücks unmittelbar neben der Straße auf einem Grundstücksstreifen eine Leitung verlegt innerhalb eines Versorgungsgebiets. Der Eigentümer (ET) des Grundstücks hat nunmehr die Verlegung auf öffentlichen Grund verlangt mit der Begründung, dass die Benutzbarkeit seines Grundstücks beeinträchtigt sei.
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Insolvenz des Bauträgers 
Rechtsanwalt wondra
Rechtsanwalt Dr. Michael Wondra

Darum gehts: A schließt mit dem Bauträger B einen Vertrag über den Erwerb einer Dachgeschosswohnung in einem Ge-samtkomplex bestehend aus zehn Parteien. Der vereinbarte Kaufpreis für diese Eigentumswohnung beträgt € 209.000,00 und ist in Raten nach Baufortschritt zur Zahlung fällig. Zu-gunsten von A wird eine Auflassungsvormerkung im Grund-buch eingetragen. A zahlt in der Folgezeit ca. Dreiviertel des Kaufpreises. B erstellt das Mehrfamilienhaus, ohne allerdings den Gesamtkomplex fertig zu stellen. A bezieht die von ihm erworbene Eigentumswohnung.
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Verzicht auf förmliche Abnahme? 
rechtsanwältin annette frobenius
Rechtsanwältin Annette Frobenius

Darum gehts: Ein Auftraggeber (AG) und ein Auftragnehmer (AN) schließen unter Einbeziehung der VOB/B einen Werkvertrag, in dem die förmliche Abnahme (§ 12 Nr. 4 VOB/B a.F.) vereinbart wird. Ohne eine solche förmliche Abnahme durchzuführen, stellt der AN nach Erbringung der Werkleistung seine Schlussrechnung. Der vereinbarte Gewährleistungseinbehalt wird nicht durch Bürgschaft abgelöst.
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Compliance am Bau 
Dr.  Michael Scheffelt
Rechtsanwalt Dr. Michael Scheffelt

Darum gehts: : Compliance bedeutet Haftungsvermeidung. Im Baugewerbe ist die Haftung gegenüber Vertragspartner oder Dritten seit jeher ein zentrales Thema. Spektakuläre Fälle wie der Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall oder Kölner U-Bahn-Fall befeuern die Diskussion. Haftungsfälle kosten viel Geld. Maßnahmen zur Haftungsvermeidung stehen daher im ureigensten Interesse von Bauunternehmen. Zu dieser wirt-schaftlichen Triebfeder zur Haftungsvermeidung gesellt sich seit jüngerer Zeit eine weitere hinzu.
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Wertung von Nebenangeboten – Nur wenn Gleichwertigkeit nachgewiesen 
Dr. Rainer Noch Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Rainer Noch

Darum gehts: Die Vergabestelle (VSt.) schrieb EU-weit im Offenen Verfahren für eine Ortsumgehung Erd- und Oberbauarbeiten aus. Nebenangebote waren zugelassen. Nicht zugelassen waren Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Bereich des Erdbaus. Die Nebenangebote mussten zahlreiche Mindestanforderungen erfüllen, und die Gleichwertigkeit der Angebote war bereits mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Auf die Ausschreibung bewarben sich auch die spätere Antragstellerin (ASt., mit einem Hauptangebot und fünf Nebenangeboten) und die spätere Beigeladene (Bgl. mit acht Nebenangeboten). Die VSt. teilte der ASt. gem. § 101a GWB mit, dass sie beabsichtige, den Zuschlag auf das Angebot der Bgl. zu erteilen. Bei der Festlegung der Wertungssumme habe sie zwei Nebenangebote der ASt. nicht berücksichtigen können.

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Wer zahlt für Lücken im LV? 
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Rechtsanwältin Dr. Anke Leineweber

Darum gehts: Pauschalverträge über eine schlüsselfertige Generalunternehmer-Leistung sind in der Praxis gekennzeichnet durch das Bestreben des Auftraggebers, Lücken im Leistungsverzeichnis mittels einer sog. Funktionalitätsklausel auf Kosten des AN zu schließen. Nach der Rechtsentwicklung der letzten 20 Jahre ist für den Baurechtler klar, dass bei einem sog. Globalpauschalvertrag mit erkennbaren Lücken in der Beschreibung der Leistung der Generalunternehmer nicht nur das Mengenrisiko trägt, sondern auch Leistungen die nicht beschrieben, jedoch für die Funktionsfähigkeit der Bauleistung notwendig sind, ohne Anspruch auf Nachtragsvergütung zu erbringen hat. Ist Grundlage des Pauschalvertrages dagegen ein vom Auftraggeber gestelltes, detailliertes Leistungsverzeichnis oder ein Baubuch mit detaillierten Plänen, so liegt ein sogenannten Detailpauschalvertrag vor, der den Auftragnehmer zu Nachforderungen berechtigt.
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Unfälle auf dem Baugerüst 
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Rechtsanwalt Carl Elmar Hutter

Darum gehts: Ein hohes Baugerüst kommt bei einem Sturm zum Einsturz. Ausgerechnet während des Einsturzes befindet sich ein Klempner auf dem Gerüst und kommt schwer zu Schaden. Er behauptet, das Gerüst sei nicht nach DIN 4420 abgesichert gewesen. In einem zweiten Fall bricht ein Bauhandwerker bei der Begehung des Baugerüstes auf einem querliegenden Brett ein. In einem dritten Fall lässt ein Zimmerer von einem Gerüstbauer ein Baugerüst errichten, das er eigenmächtig ab und wieder aufbaut. Der nachfolgend darauf arbeitende Spengler stürzt wegen eines nicht ordnungsgemäß befestigten Geländerholmes vom Gerüst und verletzt sich schwer.
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Gerichtsstandklausel in Website  
Dr. Wolfgang Hering Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hering

Darum gehts: In nationalen wie internationa-len Handelskaufverträgen spielt die Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen eine sehr wesentliche Rolle. In diesen finden sich in aller Regel auch Gerichtsstandklauseln. Insbesondere in internationalen Handelskäufen ist der Lieferant daran interessiert, einen Gerichtsstand am eigenen Unternehmenssitz zu vereinbaren, um im Streitfall nicht in einen Prozess vor einem ausländischen Gericht verwickelt zu werden. Im innendeutschen Rechtsverkehr reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, wenn die Vertragspartei, die ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbeziehen will, hierauf rechtzeitig Bezug nimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde diese nicht kennt, solange er die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat, z.B. durch Anforderung oder Einsicht beim Verwender
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Bauleitung bei Pflasterarbeiten 
Pflasterverlegung Rechtsanwalt Hermann Röder
Rechtsanwalt Hermann Röder

Darum gehts: Nach dem Bau von gepflasterten Verkehrsflächen kam es zu großflächigen Setzungen. Der beklagte bauleitende Architekt war an der Planung der Tragschicht nicht beteiligt. Er prüfte nur die Lieferscheine des für die Tragschicht verwendeten Materials, nicht das Material selbst; auch eine Inaugenscheinnahme unterblieb. Die Bauherrin verklagt den Architekten auf Zahlung von Schadensersatz wegen der Verletzung seiner Objektüberwachungspflichten. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens steht fest, dass ein zu hoher Feinkornanteil des Unterbaumaterials Ursache der Setzungen des Pflasters ist.
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Verpflichtungserklärung 
Rechteck Rechtsanwältin Diercks-Oppler
Rechtsanwältin Gritt Diercks-Oppler

Darum gehts: Der B bewirbt sich um die Erstellung einer Stahlbetonbrücke. Für die Stahlflechtarbeit will er sich des Unternehmers S bedienen. B selbst verfügt nicht über Stahlflechter. B lässt sich von dem S ein Angebot vorlegen, das er preislich in Ordnung findet. Er übersendet dem S eine Verpflichtungserklärung, mit der der S bestätigen soll, dass er den Auftrag ausführt, sofern der B den Zuschlag für die Stahlbetonbrücke erhält. In der Erklärung heißt es: „Die Firma S verpflichtet sich, die Stahlflechtarbeiten bei der Brücke xy auszuführen, sofern die Firma B den Zuschlag erhalten sollte.“
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Berechtigung zum Skontoabzug 
Rechteck rechtsanwalt büchner
Rechtsanwalt Sebastian Büchner

Darum gehts: Der ein Einfamilienhaus errichtende Unternehmer und der Bauherr haben im Vertrag „3 % Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung“ vereinbart. Der Bauherr zieht das Skonto von allen drei Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung ab. Der Bauunternehmer meint, dass erstens nur für die Schlusszahlung der Skontoabzug vereinbart sei und zweitens die Abzugsberechtigung fehle, weil eine der drei Abschlagsrechnungen verspätet bezahlt worden ist. Das OLG Brandenburg (Urteil vom 16.12.2009, Az. 4 U 28/08) entscheidet: Auch Abschlagsrechnungen sind Rechnungen im Sinne der vertraglichen Regelung. Ein Skontoabzug war daher von allen vier Rechnungen grundsätzlich denkbar.
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Neues zum gewerblichen Grundstückshandel  
rechteck dr. wondra
Rechtsanwalt Dr. Michael Wondra

Darum gehts: A erwirbt mit notariellem Kaufvertrag vom 09.07.1992 ein Grundstück. Auf diesem befindet sich ein Einfamilienhaus, welches A in der Folgezeit renoviert und seit November 1994 zusammen mit ihrem Ehemann selbst bewohnt. Von 1992 an errichtet A auf dem Grundstück zusätzlich ein Mehrfamilienhaus. Nach Fertigstellung der Einheiten in diesem Mehrfamilienhaus zum 01.02.1995 vermietet A zwei der dortigen Wohnungen zu vergünstigten Konditionen an ihre Kinder, die restlichen acht Wohnungen vermietete sie auf unbestimmte Zeit an Dritte. Die Mietverträge enthalten jeweils eine Staffelmietvereinbarung für zehn Jahre. Die ebenfalls in dem Mehrfamilienhaus vorhandenen Büro-, Lager- und Werkstatträume vermietet A an ihren Ehemann B zur gewerblichen Nutzung.
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Haftung für Wasserkosten 
Rechtsanwälting Stefanie Ahammer
Rechtsanwältin Stefanie Ahammer

Darum gehts: Die Wasserbetriebe K haben Wasser aufgrund eines privatrechtlichen Versorgungsvertrages an eine Wohnungseigentümergemeinschaft geliefert. Sie nimmt die Wohnungseigentümer (B) als Gesamtschuldner auf Zahlung restlichen Entgelts in Anspruch. Dabei stützt sie sich auf ihre Allgemeinen Vertragsbedingungen, in denen es unter anderem heißt: „Tritt an die Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. Jeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner …“
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D & O Versicherung in der AG 
Dr. Manfred Böck
Rechtsanwalt
Dr. Manfred Böck


Darum gehts: Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung sieht nicht nur Neuerungen bei der längerfristigen Ausrichtung der Vergütung von Vorständen vor, sondern – ebenfalls wichtig – auch bei der D & O Versicherung (Vermögensschaden-/ Schadenhaftpflichtversicherung zur Absicherung für Directors und Officers gegen Risiken aus deren beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft), nämlich eine Selbstbeteiligung. Damit wird eine persönliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds auch versicherungstechnisch abgebildet.
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Genehmigungspflicht für Gerüstwerbung 
Rechtsanwalt Hermann Röder

Darum gehts: Häufig werden Baugerüste auch als Träger für Großplakate verwendet. Die Rechtsgrundlagen sind regional unterschiedlich. Etwa nach der Landesbauordnung Berlin sind Werbeanlagen an Baugerüsten und Bauzäunen privilegiert: Sie sind genehmigungsfrei zulässig und es sind auf sie die Bestimmungen über das Verunstaltungsverbot nicht anzuwenden.

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SERVICE
Aktuelle Ausgabe
ABZ 35/10, 03.09.2010
Allgemeine Bauzeitung
RECHTECK
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Rechtswanwalt Jarl-Hendrik Kues
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Koenigsallee 65, 14193 Berlin, Tel.: 030 - 89 59 03-0  | Alter Flughafen 15, 30179 Hannover, Tel.: 0511 - 674 08-0 
 

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