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Viel Raum für eine individuelle Ausstattung
Viel Raum für eine individuelle Ausstattung
Die vorgefertigten Wohnmo-
dule sind universell einsetzbar
und können jederzeit mit
neuen Elementen erweitert
werden.
Ahaus (ABZ). – Seit rund 50 Jahren ist die Firma Wenker Spezialist im Bereich Blechverarbeitung, Anlagenbau und Paneelsysteme. Jetzt präsentiert das Unternehmen seine Neuentwicklung – den Klima-Liner. Die vorgefertigten Wohnmodule sind nach Unternehmensangaben universell einsetzbar und können jederzeit mit neuen Elementen erweitert werden. Hierbei ist eine bis zu sechsfache Stapelung möglich.
Ob zu Wasser als Kabinenmodul auf einem Kreuzfahrtschiff oder zu Lande als mehrstöckiges Wohn- und Arbeitsgebäude – den Einsatzmöglichkeiten des Klima-Liners sind fast keine Grenzen gesetzt. Durch die komplette Vorinstallation aller Komponenten müssen zum Beispiel Strom- und Wasseranschlüsse vor Ort nur noch angeschlossen werden.
Viel Raum für individuelle Ausstattung
In Zusammenarbeit
mit kompetenten Part-
nern vor Ort, wird je-
des Projekt individuell
geplant und umge-
setzt.    Fotos: Wenker

Das ist unkompliziert und spart Zeit. Auch bei der Gestaltung der Wohnmodule bietet Wenker ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Ein unmöbliertes Basiselement ist genauso realisierbar wie ein vier Sterne Superior Modul, äußerlich in edler Holzoptik, mit kompletter Inneneinrichtung und Balkon. In Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern vor Ort, wird jedes Projekt individuell geplant und umgesetzt. Unkompliziert und alles aus einer Hand.

Mit einer Raumlänge von knapp 7,20 m, einer Breite von ca. 3,30 m und einer Höhe von ungefähr 2,50 m, bietet der Klima-Liner viel Raum für eine individuelle Ausstattung. Die Module sind von den Abmaßen her so konstruiert, dass ein problemloser Transport auf der Straße oder zu Wasser möglich ist.

Mehr lesen Sie in der ABZ 48/10.

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Zusatzvergütung für Reparatur?
Rechtsanwalt Sebastian Büchner
Rechtsanwalt Sebastian Büchner

Darum gehts: Der vom Auftragnehmer (AN) verlegte PVC-Boden wirft bereits vor der Abnahme Blasen und Beulen. Als Ursache kommen zu große Estrichfeuchte zum Einbauzeitpunkt (hierzu hatte der AN rechtzeitig Bedenken angemeldet) sowie Endreinigungsarbeiten eines weiteren Unternehmers in Betracht, durch die das gesamte betroffene Stockwerk einige Wochen später kurzzeitig unter Wasser gesetzt worden war. Der Auftraggeber (AG) beauftragt schriftlich die Durchführung der Reparaturarbeiten, möchte aber trotzdem nicht bezahlen. Er weist darauf hin, dass der Gefahrübergang noch nicht erfolgt war und dass er deswegen keine Zusatzvergütung, erst recht nicht wie abgerechnet in Stundenlohn schulde.
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