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RECHTECK
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DB AG diktiert der Bauwirtschaft unwirksame Skontoregelungen
Rechtswanwalt Jarl-Hendrik Kues
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Darum gehts: Die DB AG besitzt als Auftraggeberin für auf den Bahnbau spezialisierte Unternehmen eine besondere Marktstellung. Die Vertragsbedingungen der DB AG verdienen deshalb besondere Beachtung. Dieses gilt erst recht, wenn die DB AG Vertragsbedingungen ändert oder neu einführt. Ein konkreter Anlass ist die von der DB AG kürzlich eingeführte Änderung in den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ (ZVB-DB).
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