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Wichtige Urteile im Baurecht
RECHTECK
Zusatzvergütung für Reparatur?
Rechtsanwalt Sebastian Büchner
Rechtsanwalt Sebastian Büchner

Darum gehts: Der vom Auftragnehmer (AN) verlegte PVC-Boden wirft bereits vor der Abnahme Blasen und Beulen. Als Ursache kommen zu große Estrichfeuchte zum Einbauzeitpunkt (hierzu hatte der AN rechtzeitig Bedenken angemeldet) sowie Endreinigungsarbeiten eines weiteren Unternehmers in Betracht, durch die das gesamte betroffene Stockwerk einige Wochen später kurzzeitig unter Wasser gesetzt worden war. Der Auftraggeber (AG) beauftragt schriftlich die Durchführung der Reparaturarbeiten, möchte aber trotzdem nicht bezahlen. Er weist darauf hin, dass der Gefahrübergang noch nicht erfolgt war und dass er deswegen keine Zusatzvergütung, erst recht nicht wie abgerechnet in Stundenlohn schulde.
Die Glosse der Allgemeinen Bauzeitung ABZ
Haarig

Japaner sind schon immer technikverliebt. Vor allem Roboter haben es ihnen angetan. Man denke nur an die spektakulären Demonstrationen der humanoiden Honda-Entwicklung Asimo, die sogar Treppen steigen und Getränke servieren kann, oder an die Therapie-Robbe Paro für Demenzkranke. Jetzt steht der Elektronikkonzern vor der Markteinführung eines Haarwaschroboters. Die Maschine nutzt 24 künstliche Finger, mit denen Größe und Form des Kundenkopfes erfühlt werden. Anschließend wird das Haupthaar, sofern vorhanden, mit vorgeschäumten Shampoo bedeckt und von den künstlichen Fingern geschrubbt.
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